Schriftliche Frage zu ´innerstaatlich erforderlichen Konsultationen´ zum Abschluss deutsch-polnischen Abkommens

Welche konkreten ,,innerstaatlich erforderlichen Konsultationen“ wurden im Einzelnen bis Ende August 2014 erfolgreich abgeschlossen, um den Abschluss eines deutsch-polnischen Abkommens zum Export von Renten-Leistungen für ehemalige Ghettobeschäftigte mit Wohnsitz in Polen, anlässlich der Deutsch-polnischen Regierungskonsultationen am 18. September 2014 zu ermöglichen, und welche Bundesbehörden wurden hierbei einbezogen?

Schriftliche Frage zu den Schlussfolgerungen der Verhandlungen zu Ghetto-Renten für in Polen wohnhafte ehemalige Ghetto-Beschäftigte

Mit welchen Schlussfolgerungen wurde das Treffen zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS) und dem polnischen Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik am 17 – Juni 2014 in Berlin bezüglich der Zahlbarmachung von Ghetto-Renten nach dem ZRBG an bislang von den Auszahlungen ausgeschlossenen Ghetto-Beschäftigten mit Wohnsitz in Polen beendet, und welche konkreten schritte, ggf. in welcher Zeitfolge gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um zu gewährleisten, dass in diesem Zusammenhang notwendige Absprachen zwischen den zuständigen Bundesressorts zügig durchgeführt werden, damit die diesbezüglich im Raum stehenden deutsch-polnischen Vereinbarungen bereits im September 2014 anlässlich der Deutsch-polnischen Regierungskonsultationen von beiden Seiten unterzeichnet werden können, damit der Weg frei gemacht wird für eine schnelle beiderseitige Ratifikation der Vereinbarungen?

Schriftliche Frage zum Zeitplan der Eingliederung ehemaliger Ghetto-Beschäftigter mit Wohnsitz in Polen ins ZRBG

Welchen konkreten Zeitplan hat die Bundesregierung angesichts des hohen Alters der Betroffenen festgelegt, um ihre Zusicherung zügig umzusetzen, ,,auszuloten, ob und gegebenenfalls welche Möglichkeiten bestehen, Renten mit Zeiten nach dem ZRBG, abweichend von den gegenwärtigen Regelungen des Abkommensrechts an in Polen lebende ehemalige Ghetto-Beschäftigte zu zahlen.“ (vgl.. Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 45, Plenarprotokoll 18t32, Anlage 29), und welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung dabei der Möglichkeit durch eine durch Notenwechsel begleitete Änderung der Zustimmungsgesetze zu den Sozialversicherungsabkommen mit der Republik Polen von 1975 und 1990 die Zahlbarmachung von ZRBG-Renten auch an Ghetto-Beschäftigte mit Wohnsitz in Polen zu gewährleisten, ein, auch angesichts der Tatsache, dass die Bundesregierung auf diese Weise bereits das Zustimmungsgesetz zum Abkommen von 1975 durch Art. 20 des Rentenreformgesetzes von deutscher Seite einseitig um eine Definition, was unter,,gewöhnlichem Aufenthalt“ in Deutschland zu verstehen ist [ ergänzt hatte und ein Bezug einer ausländischen Rente, in der auch Ghetto-Beitragszeiten enthalten sind – gemäß der Arbeitsanweisung der Regionalträger der DRV (R.S.3-.7 Ausschlussgrund ,,Ausländischer Rentenbezug“) -,,der Zahlung einer Rente nach dem ZRBG nicht entgegen [steht], weil ausländische Rechtsordnungen regelmäßig nicht an die Arbeitsleistung im Ghetto […] anknüpfen“?

Keine Ausnahmen bei der Zahlung von Ghetto-Renten!

„Es ist zynisch und skandalös, dass Roma sowie Jüdinnen und Juden mit Wohnsitz in Polen, die unter deutscher Besatzung zu menschenunwürdigen Bedingungen in Ghettos gearbeitet haben, weiterhin von Ghetto-Renten aus Deutschland ausgenommen sind. Auch der Referenten-Entwurf der Bundesregierung zum Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) ändert nichts daran und schließt erneut zahlreiche Menschen von der Zahlbarmachung von Ghetto-Renten aus – ein eklatanter Bruch elementarer Grundsätze des deutschen Sozialversicherungssystems, für welches die Ghetto-Arbeiter damals Beiträge abführen mussten. Dies ist wesentlicher Bestandteil ihres Grundrechts auf soziale Sicherheit, das die Bundesregierung auch im Sinne bindender europäischen Normen missachtet“, erklärt Azize Tank, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für soziale Menschenrechte und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drucksache 18/1279). Azize Tank weiter:

Zahlbarmachung von Ghetto-Renten an jüdische Widerstandskämpferinnen und Widerstandskämpfer sowie Jüdinnen und Juden mit Wohnsitz in Polen (BT-Drs. 18/1183)

Seit dem Jahr 2000 bemüht sich die polnische Vereinigung der Jüdischen Kombattantinnen und Kombattanten und Geschädigten des ll. Weltkrieges mit Sitz in Warschau um die Anerkennung der Ansprüche ihrer Mitglieder auf die Zahlbarmachung deutscher Renten. Die Vereinigung versammelt ehemalige jüdische Widerstandskämpferinnen und Widerstandskämpfer, Aufständische, Partisaninnen und Partisanen, Häftlinge von Ghettos und faschistischen Konzentrationslagern sowie Holocaust-Überlebende, die sich u.a. durch sog. ,,arische Papiere“ vor der Vernichtung durch die Deutschen retten konnten.