Schriftliche Frage zur Zahlung von Ghetto-Renten für in Polen lebende Jüdinnen und Juden

Welche Maßnahmen will die Bundesregieurng ergreifen, um im Zusammenhang mit der Auszahlung von sog. deutschen Ghetto-Renten an ehemalige Opfer des deutschen Faschismus, auch die in Polen lebenden Juden von den Auszahlungen zu berücksichtigen, insbesondere die 130 von 260 heute noch lebenden Personen, die nach Auskunft der Vereinigung der Jüdischen KombattantInnen und Geschädigten des II Weltkrieges in Warschau, bereits im Jahre 2009 vom Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen in Bonn verifiziert wurden, jedoch nach wie vor von der deutschen Bundesregierung unter Berufung auf ein deutsch-polnisches Rentenabkommen von 1975 keine sog. deutsche Ghetto-Rente erhalten, da sie angeblich reguläre Rentenzahlungen der polnischen Sozialversicherung ZUS erhalten, die in Wirklichkeit lediglich die Zeit des Aufenthaltes in einem Ghetto als Arbeitszeit/Anwartschaft anrechnet, nicht jedoch eine gesonderte Rente für den Aufenthalt im Ghetto vorsieht?

Renten für Leistungsberechtigte des Ghetto-Rentengesetzes ab dem Jahr 1997 nachträglich auszahlen (BT-Drs. 18/636)

Der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2002 mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass Holocaust-Überlebende, die während des Zweiten Weltkrieges in Ghettos gearbeitet haben, Rentenansprüche geltend machen können. Bei der Umsetzung des Gesetzes haben sich aber gravierende Probleme ergeben, die sich bis heute auswirken und einer raschen Lösung bedürfen.