»Soziale Grundrechte müssen endlich ins Grundgesetz!«

Soziale Menschenrechte sind das Fundament einer demokratischen Gesellschaft. Soziale Menschenrechte sind einklagbare Ansprüche von Menschen, die diesen als handelnde Akteure einer Gesellschaft die Teilhabe am politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben ermöglichen. Dabei können wirtschaftliche Menschenrechte wie das Recht auf Arbeit, Bildung von Gewerkschaften, Streik oder die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt genannt werden. Soziale Menschenrechte sind beispielsweise das Recht auf Gesundheit und Pflege, soziale Sicherung, angemessenen Wohnraum. Außerdem fallen darunter kulturelle Menschenrechte wie das Recht auf Bildung, sexuelle Selbstbestimmung oder das Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben.

Soziale Menschenrechte von Menschen mit Behinderung und Diskriminierungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt

Während soziale Rechte des UN-Sozialpaktes im Rang einfachen Bundesrechts in die deutsche Rechtsordnung übernommen wurden, konkretisiert und spezifiziert die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) die universellen Menschenrechte aus der Perspektive von Menschen mit Beeinträchtigungen vor dem Hintergrund ihrer Lebenslagen und bekräftigt die Notwendigkeit, diese gesamtgesellschaftlich in der Praxis umzusetzen. Eine Anerkennung dieser Rechte bedeutet nicht lediglich die Pflicht zum Abbau von Zugangsbeschränkungen zu diesen Rechten, sondern ist vielmehr Ausdruck einer substanziellen Neuausrichtung menschenrechtlicher Begriffe im Verständnis von staatlichen Menschenrechtsverpflichtungen.

Halbzeitbilanz im Bundestag

Die Hälfte der Wahlperiode ist vorbei. Mark Hauptmann (CDU/CSU), Michaela Engelmeier (SPD), Azize Tank (Die Linke) und Dieter Janecek (Bündnis 90/Die Grünen) sind 2013 erstmals in den Bundestag eingezogen. Das Parlamentsfernsehen hat sie damals als Neulinge kennengelernt. Nun ist es Zeit, eine persönliche Bilanz zu ziehen. Die Abgeordneten sprechen über ihre erste Plenarrede, den Alltag im Bundestag und negative Erfahrungen. (eis/03.02.2016).

Schriftliche Frage zur Vorlage eines Gesetzesentwurfs zur Änderung der geltenden Regelung zur Berechnung von Ghetto-Ersatzzeiten nach § 250 SGB VI

Was unternimmt die Bundesregierung, um einen Gesetzentwurf zur Änderung der geltenden Regelungen zur Berechnung von Ghetto-Ersatzzeiten nach § 250 SGB VI vorzulegen, um sie realen Bedingungen der Ghetto-Beschäftigung anzupassen und das vom Gesetzgeber erklärte Ziel zu erfüllen, durch das Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto im Ghetto zurückgelegte Beschäftigungszeiten zur deutschen Rentenversicherung zu berücksichtigen.